Menschenrechte Schützen und Schätzen

Das deutsche Grundgesetz bildet das Fundament unserer demokratischen Ordnung und garantiert fundamentale Rechte.

83+ Millionen Geschützte Bürger
1949 In Kraft seit
19 Grundrechte

Über unser Projekt

Wir als Azubis der BiF13A und BiF11A - Fachinformatiker Systemintegration am Berufskolleg Platz der Republik für Technik und Medien haben uns im Rahmen eines Politikprojekts dafür entschieden, eine Website zu erstellen. Unser Ziel ist es, die Menschen über die Artikel des Grundgesetzes aufzuklären, die uns am wichtigsten sind und uns alle direkt betreffen.

Wir wollen mit unserer Website ein Bewusstsein für die Grundrechte schaffen und die Leute dazu anregen, sich aktiv mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Uns ist es wichtig, die Bedeutung dieser Rechte zu verdeutlichen und zu zeigen, warum sie für unsere Demokratie und unser tägliches Leben so entscheidend sind.

Auf unserer Seite findet man eine übersichtliche Darstellung von sechs Artikel des Grundgesetzes sowie kurze Erklärungen, die deren Bedeutung hervorheben. Außerdem haben wir Gedankenexperimente eingebaut, was würde passieren würde, wenn bestimmte Grundrechte nicht mehr existieren würden. Damit wollen wir die Wichtigkeit der Grundrechte noch greifbarer machen.

Grundgesetz Rechenzentrum

Die fundamentalen Grundrechte

Sechs Artikel des Grundgesetzes, die jedem Menschen in Deutschland fundamentale Rechte garantieren.

Das Grundgesetz schützt die Würde aller Menschen, unabhängig von Herkunft, Alter oder Fähigkeiten. In der digitalen Welt und im Alltag müssen wir Diskriminierung vermeiden, Barrieren abbauen und respektvoll miteinander umgehen.

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar und jeder Mensch ist wertvoll. Niemand darf erniedrigt, beleidigt oder wie ein Objekt behandelt werden. Staat und Gesellschaft müssen die Würde aller Menschen achten und schützen.

(2) IT-Systeme dürfen keine Menschen aufgrund von Herkunft, Behinderung oder Alter benachteiligen. Bewerbungen oder Online-Leistungen müssen fair und barrierefrei gestaltet sein. So wird die Würde aller Menschen gewahrt.

(3) Respekt zeigen, fair handeln, Schwächere unterstützen und auf Missstände hinweisen. Im Netz und Beruf niemanden beleidigen oder ausschließen. Verantwortung übernehmen, um Menschenwürde zu schützen.

(4) Besonders gefährdet sind Arbeitslose, Geflüchtete, Kranke, Alte und Minderheiten. Diskriminierung oder Ausgrenzung verletzt ihre Würde. Artikel 1 des Grundgesetz schützt alle Menschen gleichermaßen, unabhängig von ihrer Situation.

Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit.

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und dürfen nicht diskriminiert werden.

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4 schützt die Freiheit des Glaubens, des religiösen Bekenntnisses und die Gewissensfreiheit. Niemand darf gezwungen werden, gegen sein moralisches oder religiöses Empfinden zu handeln.

(1) Jeder Mensch darf seinen Glauben oder seine Religion frei wählen und ausüben. Niemand darf dafür benachteiligt oder diskriminiert werden. Der Staat darf in Glaubensangelegenheiten nicht eingreifen.

(2) Niemand darf gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln. Dazu gehört auch die Entscheidung über Wehrdienst, medizinische Eingriffe oder moralische Handlungen.

(3) Religiöse und weltanschauliche Praktiken dürfen friedlich öffentlich oder privat ausgeübt werden. Einschränkungen sind nur erlaubt, wenn sie zum Schutz anderer notwendig sind.

(4) Jeder trägt Verantwortung, die eigene Freiheit so auszuüben, dass andere nicht verletzt oder diskriminiert werden. Respekt gegenüber anderen Überzeugungen ist Teil der Gewissens- und Glaubensfreiheit.

Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, Presse, Kunst, Wissenschaft und Lehre, eingeschränkt nur durch allgemeine Gesetze, Jugendschutz und den Schutz der persönlichen Ehre.

(1) Legitimierung von Meinungsäußerungen in jeglicher Form. z.B in Wort, Schrift und Bild. Presse ohne Zensur ermöglichen von Berichterstattung für Jeden.

(2) Einschränkungen nur entsprechend allgemeiner Gesetzvorschriften, Jugenschutz und persönlicher Ehre.

(3) Freiheit sowohl bei Kunst / Wissenschaft / Lehre sofern nicht Verfassungswidrig.

Männer ab 18 können zum Militär oder Ersatzdienst verpflichtet werden, Frauen nur zu Pflege- und Sanitätsaufgaben im Notfall. Im Krieg kann der Staat Menschen auch für andere wichtige Aufgaben einsetzen, wobei die individuelle Gewissensfreiheit geachtet werden muss.

(1) Männer ab 18 können zum Militär- oder Ersatzdienst verpflichtet werden. Wer keine Waffen nutzen will, leistet Ersatzdienst. Frauen dürfen nicht zum Waffendienst gezwungen werden.

(2) Im Kriegsfall kann der Staat Menschen für wichtige Aufgaben wie Pflege, Versorgung oder Verwaltung einsetzen. Dabei zählt die persönliche Jobfreiheit weniger. Frauen können im Notfall ebenfalls in Pflege oder Sanität helfen.

(3) Fachleute im IT-Bereich können im Notfall zur Abwehr von Angriffen oder zum Schutz wichtiger Systeme eingesetzt werden. Firmen müssen damit rechnen, dass Mitarbeiter dafür eingezogen werden.

(4) Man schützt das Grundrecht, indem man seine Rechte kennt, einhält und sich dafür einsetzt. Verantwortung übernehmen heißt auch, im Notfall bereit zu sein.

(5) Nicht alle sind gleich betroffen: Menschen ohne IT-Ausbildung können nicht in der Cyberabwehr helfen. Familien mit wenig Geld oder Menschen mit Gewissensbedenken (Art. 4 des Grundgesetz) sind besonders betroffen.

Was wäre wenn...?

Verstehen Sie die Bedeutung der Grundrechte durch diese wichtigen Gedankenexperimente.

Was wäre, wenn es keine Meinungsfreiheit gäbe?

Ohne Meinungsfreiheit könnten Menschen ihre Ansichten nicht öffentlich äußern. Kritik an der Regierung wäre verboten, freie Medien würden nicht existieren, und gesellschaftlicher Fortschritt durch Diskussion und Meinungsaustausch wäre unmöglich.

Was wäre, wenn die Menschenwürde antastbar wäre?

Ohne den Schutz der Menschenwürde könnten Menschen wie Objekte behandelt werden. Folter, Sklaverei und andere unmenschliche Behandlungen wären möglich. Der Staat könnte willkürlich über das Leben und die Rechte der Menschen entscheiden.

Was wäre, wenn es keine Gleichberechtigung gäbe?

Ohne Gleichberechtigung könnten Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder Religion systematisch benachteiligt werden. Diskriminierung wäre legal, und bestimmte Gruppen hätten weniger Rechte und Chancen als andere.